KCanG § 12Offizielles Dokument

Jugendschutzkonzept

Konzept zur Gesundheitsvorsorge, Suchtprävention und zum Jugendschutz

Cannabis Premium Club e.V.

Version: 1.0
Stand: Januar 2026
Verantwortlich: Saeed Nateghi

1. Einleitung und Rechtsgrundlage

Der Cannabis Premium Club e.V. verpflichtet sich gemäß § 12 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zur Umsetzung eines umfassenden Konzepts zur Gesundheitsvorsorge, Suchtprävention und zum Jugendschutz.

Dieses Konzept verfolgt das Ziel, gesundheitliche Risiken des Cannabiskonsums zu minimieren, insbesondere bei jungen Erwachsenen, und einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu fördern.

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 12 KCanG - Pflicht zur Gesundheitsvorsorge und Suchtprävention
  • § 11 Abs. 1 Nr. 7 KCanG - Schulungspflicht für Vorstandsmitglieder
  • § 9 KCanG - Besondere Schutzbestimmungen für junge Erwachsene
  • § 6 Abs. 2 KCanG - Abstandsregelungen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

2. Verantwortlichkeiten

Präventionsbeauftragter

Der Verein hat gemäß § 12 Abs. 1 KCanG einen Präventionsbeauftragten bestellt:

Saeed Nateghi

Präventionsbeauftragter

Aufgaben des Präventionsbeauftragten:

  • Umsetzung und Überwachung aller Präventionsmaßnahmen
  • Ansprechpartner für Mitglieder bei Fragen zu Gesundheitsrisiken
  • Organisation von Aufklärungsveranstaltungen und Schulungen
  • Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Gesundheitseinrichtungen
  • Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung des Konzepts

3. Altersbeschränkungen und Zugangskontrolle

Mindestalter und Mitgliedschaft

Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 KCanG können nur Personen Mitglied werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Erwachsene (ab 21 Jahren)

  • Max. 50g Cannabis pro Monat
  • Keine THC-Beschränkung
  • Voller Zugang zu allen Produkten

Junge Erwachsene (18-20 Jahre)

  • Max. 30g Cannabis pro Monat
  • Max. 10% THC-Gehalt
  • Besondere Beratungspflicht

Verifizierungsverfahren

Bei der Aufnahme wird das Alter durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) überprüft und dokumentiert.

Die Mitgliederzahl ist auf maximal 500 Mitglieder begrenzt (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 KCanG).

4. Prävention und Aufklärung

Informationsmaterialien

Der Verein stellt allen Mitgliedern umfassende Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Gesundheitliche Risiken des Cannabiskonsums
  • Besondere Risiken für junge Erwachsene (Entwicklung des Gehirns)
  • Risiken während Schwangerschaft und Stillzeit
  • Wechselwirkungen mit Medikamenten
  • Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss
  • Konsumformen und Risikominimierung
  • Erkennung von problematischem Konsum

Schulungen und Workshops

Der Verein organisiert regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) Veranstaltungen zu Themen der Gesundheitsförderung und Suchtprävention:

  • Einführungsveranstaltung für neue Mitglieder (verpflichtend)
  • Workshops zu verantwortungsvollem Konsum
  • Vorträge von Suchtberatungsstellen und Gesundheitsexperten
  • Erfahrungsaustausch und Peer-Support-Gruppen

Verpflichtend für junge Erwachsene (18-21 Jahre): Vor der ersten Abgabe von Cannabis findet ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Präventionsbeauftragten statt.

5. Besondere Schutzmaßnahmen für junge Erwachsene

Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 KCanG gelten für Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren besondere Schutzbestimmungen:

1. Mengenbeschränkung

Maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat (statt 50 Gramm für Erwachsene)

2. THC-Grenzwert

Ausschließlich Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 10%

3. Intensivierte Beratung

Verpflichtendes Erstgespräch und regelmäßige Beratungsangebote (mind. alle 6 Monate)

4. Aufklärung über entwicklungsspezifische Risiken

Besondere Information über Risiken für die Gehirnentwicklung, schulische/berufliche Leistungsfähigkeit und psychische Gesundheit

6. Konsumrichtlinien und Risikoaufklärung

Safer-Use-Empfehlungen

Der Verein gibt folgende Empfehlungen für einen risikoarmen Konsum:

  • Verzicht auf Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Substanzen
  • Bevorzugung von Verdampfung (Vaporizer) gegenüber Rauchen
  • Niedrige Anfangsdosierung und langsame Dosissteigerung
  • Konsumpausen zur Vermeidung von Toleranzentwicklung
  • Keine Teilnahme am Straßenverkehr nach Konsum
  • Verzicht während Schwangerschaft und Stillzeit
  • Kein Konsum bei psychischen Erkrankungen in der Familiengeschichte

Warnhinweise

Bei jeder Abgabe von Cannabis werden Mitglieder auf folgende Risiken hingewiesen:

  • Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit
  • Risiko psychischer Abhängigkeit
  • Mögliche Auslösung von Psychosen bei Risikopersonen
  • Negative Auswirkungen auf Gedächtnis und Konzentration
  • Risiken bei regelmäßigem Konsum in jungem Alter

7. Räumliche Trennung und Schutz

Gemäß § 6 Abs. 2 KCanG ist der Konsum von Cannabis in einem Umkreis von 200 Metern um folgende Einrichtungen nicht gestattet:

  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Kindertagesstätten
  • Öffentlich zugängliche Spielplätze

Die Vereinsräumlichkeiten in Heinrich-Lob-Weg 31, 51145 Köln befinden sich außerhalb dieser Schutzzone.

Der Zugang zu den Vereinsräumen ist ausschließlich Mitgliedern gestattet. Besucher unter 21 Jahren haben keinen Zutritt zu Bereichen, in denen Cannabis gelagert, verarbeitet oder konsumiert wird.

8. Dokumentation und Kontrolle

Zur Sicherstellung der Einhaltung aller Schutzbestimmungen führt der Verein folgende Dokumentationen:

  • Aufzeichnung aller Cannabisabgaben mit Datum, Menge und THC-Gehalt (§ 13 KCanG)
  • Dokumentation der Altersverifikation bei Aufnahme
  • Teilnahmeprotokolle von Schulungen und Beratungsgesprächen
  • Überwachung der monatlichen Abgabemengen je Mitglied
  • Protokollierung von Auffälligkeiten oder Beschwerden

Die Aufzeichnungen werden gemäß § 13 Abs. 3 KCanG für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt und unterliegen strengem Datenschutz.

9. Schulungen und Fortbildungen

Schulung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 7 KCanG haben alle Vorstandsmitglieder eine Schulung zur Suchtprävention absolviert. Diese Schulungen werden regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) aufgefrischt.

Weiterbildung des Präventionsbeauftragten

Der Präventionsbeauftragte nimmt regelmäßig an Fortbildungen zu folgenden Themen teil:

  • Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Cannabis
  • Suchtberatung und Krisenintervention
  • Gesundheitsförderung und Schadensminimierung
  • Rechtliche Entwicklungen im Bereich Cannabis

10. Notfallmaßnahmen und Krisenintervention

Verfahren bei akuten Problemen

Bei akuten gesundheitlichen Problemen, Überdosierung oder psychischen Krisen stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

Notfallkontakte

  • Notruf: 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst)
  • Giftnotruf: 030 19240 (Berlin)
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111
  • Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031

Zusammenarbeit mit Beratungsstellen

Der Verein arbeitet mit lokalen Suchtberatungsstellen zusammen und vermittelt Mitglieder bei Bedarf an professionelle Hilfsangebote.

11. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Jugendschutzkonzept wird mindestens einmal jährlich durch den Präventionsbeauftragten evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Dabei werden berücksichtigt:

  • Feedback der Mitglieder
  • Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Erfahrungen aus der Präventionsarbeit
  • Best-Practice-Beispiele anderer CSCs

Ansprechpartner

Für Fragen zum Jugendschutzkonzept und zur Suchtprävention steht Ihnen unser Präventionsbeauftragter zur Verfügung:

Saeed Nateghi

Präventionsbeauftragter

Dieses Jugendschutzkonzept wurde vom Vorstand des Cannabis Premium Club e.V. beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Stand: Januar 2026 | Version 1.0