Präambel
Diese Vereinsordnung regelt die Betriebsabläufe, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Cannabis Premium Club e.V. auf Grundlage der Vereinssatzung und des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
Sie ergänzt die Satzung und ist für alle Mitglieder verbindlich. Bei Widersprüchen zwischen Satzung und Vereinsordnung geht die Satzung vor.
Keine Betriebsregeln definiert
Derzeit sind keine spezifischen Betriebsregeln in der Datenbank hinterlegt. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand für weitere Informationen.
§ 4 Öffnungszeiten und Zugang
(1) Die Vereinsräume sind zu festgelegten Öffnungszeiten für Mitglieder zugänglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden per E-Mail und Aushang bekannt gegeben.
(2) Der Zutritt ist nur Mitgliedern gestattet. Der Mitgliedsausweis ist beim Betreten vorzuzeigen.
(3) Nichtmitglieder dürfen die Vereinsräume nicht betreten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.
§ 5 Verhalten in den Vereinsräumen
(1) Mitglieder sind verpflichtet, sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
(2) Lärm und Störungen, die Anwohner oder andere Mitglieder belästigen, sind zu unterlassen.
(3) Die Vereinsräume sind sauber zu halten. Jedes Mitglied ist für die Ordnung am genutzten Platz verantwortlich.
(4) Rauchen von Tabak ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
§ 6 Konsum und Weitergabe
(1) Der Konsum von Cannabis ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Vereinsräume gestattet.
(2) Die Weitergabe von Cannabis an andere Personen, auch an andere Mitglieder, ist streng untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss.
(3) Cannabis darf ausschließlich zum Eigenkonsum und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
(4) Nach dem Konsum ist die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt.
§ 7 Datenschutz und Verschwiegenheit
(1) Mitglieder verpflichten sich zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten anderer Mitglieder.
(2) Foto- und Videoaufnahmen in den Vereinsräumen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller abgebildeten Personen gestattet.
(3) Informationen über die Vereinsaktivitäten dürfen nicht ohne Zustimmung des Vorstands an Dritte weitergegeben werden.
§ 8 Verstöße und Sanktionen
(1) Verstöße gegen die Vereinsordnung können zu folgenden Maßnahmen führen:
- Verwarnung durch den Vorstand
- Temporäre Aussetzung der Mitgliedsrechte (max. 3 Monate)
- Ausschluss aus dem Verein
(2) Schwerwiegende Verstöße (Weitergabe an Dritte, gewerbliche Nutzung, Gefährdung anderer) führen zum sofortigen Ausschluss ohne vorherige Abmahnung.
(3) Gegen Sanktionen kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand erhoben werden.
§ 9 Änderungen der Vereinsordnung
(1) Änderungen der Vereinsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
(2) Mitglieder werden über Änderungen mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert.
(3) Änderungen an Abgabemengen und Kapazitätsgrenzen werden in der Datenbank dokumentiert und sind ab dem angegebenen Datum wirksam.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich.
Für Vereinsmitglieder
Angemeldete Mitglieder mit entsprechenden Berechtigungen können die Betriebsregeln im Administrationsbereich einsehen und verwalten.
Zu den AdministrationsregelnDiese Vereinsordnung wurde vom Vorstand des Cannabis Premium Club e.V. beschlossen.